Künstlerwettbewerb
In einem kleinen beschränkten Wettbewerb werden drei oder mehr Künstler/innen aufgefordert, Entwürfe einzureichen. Die Aufgabenstellung muss vorher genau vom Kirchenvorstand durchdacht und definiert werden.
Die eingereichten Entwürfe mit Kostenschätzungen werden anschließend von einer Jury – die sich in der Regel aus Mitgliedern des Kirchenvorstands und auswärtigen Fachleuten zusammensetzt – begutachtet. Die Empfehlung der Jury zur Ausführung wird anschließend im Kirchenvorstand beraten. Die Entscheidung fällt der Kirchenvorstand.