1. Vorbesprechung
2. Die Kirchengemeinde formuliert Ihre Wünsche
3. Auswahl der Künster (in der Regel 3)
4. Festlegung der Jurymitglieder
5. Künstler werden angeschrieben und um Entwurf gebeten
6. Jury-Sitzung
7. Begutachtung der eingereichten Entwürfe und möglichst Entscheidung für einen Entwurf,
der dem Kirchenvorstand zur Ausführung vorgeschlagen wird
8. Beratung und Beschluss im Kirchenvorstand
9. Sicherung der Finanzierung, Bezuschussung durch Kunstreferat möglich
10. Beauftragung des Künstlers