Neuanschaffungen dem Kunstreferat mitteilen
Die Kirchenausstattungen sowie das Abendmahlsgerät der Gemeinden in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers sind weitgehend erfasst und in einer Kartei festgehalten. Unter dem Begriff „Kunstgut“ fallen unter anderem Prinzipalstücke (Altar, Kanzel, Taufe), Antependien, Gestühl, Epitaphien, Grabdenkmäler, Gemälde, Bilder, Skulpturen, Beleuchtungsgeräte, Orgelprospekte, Klingelbeutel, Fenster, Mobiliar, Bauplastik.