Kurzausleihen für Ausstellungen
Viele Museen bereiten Sonderausstellungen zu kunst- oder kulturhistorischen Themen vor und suchen Originale, die einen bestimmten Aspekt illustrieren oder als authentische Zeugnisse dienen sollen. Häufig werden daher auch Kirchengemeinden angefragt, ob sie für eine bestimmte Zeitdauer einen ihrer Schätze ausleihen wollen. Dies trifft in der Regel auf Abendmahlsgerät, Skulpturen, Gemälde etc. zu.
Erlaubt der Zustand des Objektes (fragil, Fassungsverluste etc.) einen Transport, kann der Kirchenvorstand eine Ausleihe beschließen. Dazu sollte vorher das Kunstreferat beratend eingeschaltet werden.
Grundsätzlich gilt: Tafelmalerei oder Altäre, die sehr empfindlich auf klimatische Schwankungen reagieren, dürfen nicht ausgeliehen werden !
Dies trifft häufig auch auf gefasste Skulpturen zu !
Auch in diesem Fall gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:
- Die Landeskirche empfiehlt Gemeinden den von Ihr erarbeiteten Muster-Leihvertrag zu verwenden. Dieser ist auf Anfrage abrufbar und kann per e-mail angefordert werden.
- Dieser Leihvertrag enthält Rubriken zu folgenden absolut notwendigen Aspekten:
- Höhe der Versicherungssumme
- Transportkosten
- Restauratorische Betreuung
- Klima / klimatische Umstände vor Ort
- Bildrechte / Vermarktungsrechte
- Passus Ausschluss der Ersitzung