Nachhaltigkeit und Voraussicht
Das Kunstreferat der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers ist bemüht, eine sinnvolle und vor allem kostengünstige Lösung den Kirchengemeinden anheim zu stellen, damit die bestehende Verpflichtung zum Erhalt des kirchlichen Kunst- und Kulturgutes in den Kirchengemeinden finanziert werden kann. Die Bewahrung und die Weitergabe an folgende Generationen dieses kirchlichen Kunstgutes - worunter vor allem die historische Kirchenausstattung fällt - ist eine der großen Pflichten der Kirchenvorstände, die nicht zu einer Sorge werden soll.
Unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit und Voraussicht können Kirchengemeinden auf ein effektives Angebot zurückgreifen, das sich vielfach bewährt hat und großzügig vom Kunstreferat der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers unterstützt wird. Mehrere Kirchenkreise und Kirchengemeinden haben Wartungsverträge für kirchliches Kunstgut abgeschlossen und konnten erhebliche Mittel einsparen bzw. effektiver planen.
Das Ziel ist, durch regelmäßige - zweijährige - Wartung mittels eines Fachrestaurators einen guten Zustand der wertvollen Ausstattung der Kirchen zu gewährleisten, damit zukünftig keine große Summen für aufwändige Restaurierungen mehr aufgebracht werden müssen.
Wartungsverträge können von einer Kirchengemeinde oder von einem Kirchenkreis abgeschlossen werden. Letzteres bietet weitere Vorteile für die teilnehmenden Kirchengemeinden, da sich dadurch die Wartungskosten noch weiter reduzieren lassen.
Die regelmäßigen Wartungen finden alle zwei Jahre statt. Die Kosten für die Wartung übernehmen die Kirchengemeinden oder die Kirchenkreise (bzw. dann anteilmäßig die Kirchengemeinden).
Die auf Grund der Wartung festgestellten notwendigen Konservierungsmaßnahmen können bisher noch bis zu 50% von der Landeskirche/Kunstreferat bezuschusst werden.
Bei Interesse und für weitere Informationen setzen Sie sich mit dem Kunstreferat in Verbindung.
Ein Muster-Wartungsvertrag kann beim Kunstreferat ebenfalls angefordert werden.