Wartungsverträge

Taufengel
Taufengel Zellerfeld. Bild: Ulrich Ahrensmeier

Nachhaltigkeit und Voraussicht

Das Kunstreferat der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers ist bemüht, eine sinnvolle und vor allem kostengünstige Lösung den Kirchengemeinden anheim zu stellen, damit die bestehende Verpflichtung zum Erhalt des kirchlichen Kunst- und Kulturgutes in den Kirchengemeinden finanziert werden kann. Die Bewahrung und die Weitergabe an folgende Generationen dieses kirchlichen Kunstgutes - worunter vor allem die historische Kirchenausstattung fällt - ist eine der großen Pflichten der Kirchenvorstände, die nicht zu einer Sorge werden soll.

Unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit und Voraussicht können Kirchengemeinden auf ein effektives Angebot zurückgreifen, das sich vielfach bewährt hat und großzügig vom Kunstreferat der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers unterstützt wird. Mehrere Kirchenkreise und Kirchengemeinden haben Wartungsverträge für kirchliches Kunstgut abgeschlossen und konnten erhebliche Mittel einsparen bzw. effektiver planen.

Das Ziel ist, durch regelmäßige - zweijährige - Wartung mittels eines Fachrestaurators einen guten Zustand der wertvollen Ausstattung der Kirchen zu gewährleisten, damit zukünftig keine große Summen für aufwändige Restaurierungen mehr aufgebracht werden müssen.

Wartungsverträge können von einer Kirchengemeinde oder von einem Kirchenkreis abgeschlossen werden. Letzteres bietet weitere Vorteile für die teilnehmenden Kirchengemeinden, da sich dadurch die Wartungskosten noch weiter reduzieren lassen.

Die regelmäßigen Wartungen finden alle zwei Jahre statt. Die Kosten für die Wartung übernehmen die Kirchengemeinden oder die Kirchenkreise (bzw. dann anteilmäßig die Kirchengemeinden).

Die auf Grund der Wartung festgestellten notwendigen Konservierungsmaßnahmen können bisher noch bis zu 50% von der Landeskirche/Kunstreferat bezuschusst werden.

Bei Interesse und für weitere Informationen setzen Sie sich mit dem Kunstreferat in Verbindung.

Ein Muster-Wartungsvertrag kann beim Kunstreferat ebenfalls angefordert werden.

Festgestellte Schäden nach einer Wartung

Der abgelieferte Bericht wird vom Kunstreferat überprüft. In der Regel erfolgt danach eine Bereisung des Kirchenkreises, um die Schäden vor Ort zu überprüfen und um anschließend Restauratoren mit den notwendigen Arbeiten zu beauftragen. Die dabei anfallenden Kosten werden bis zu 50 Prozent bezuschusst.

Verfahrensablauf

Kirchengemeinden oder Kirchenkreise, die sich für den Abschluss eines Wartungsvertrages interessieren, setzen sich mit dem Kunstreferat in Verbindung. Das Prozedere bis zum Abschluss eines Wartungsvertrages umfasst folgende Schritte:

  1. Der Bauausschuss bzw. Kirchenkreis berät intern und signalisiert ernsthaftes Interesse.
  2. Das Kunstreferat führt danach eine Bereisung und Begutachtung der Objekte mit einem Restaurator durch. Danach wird in Absprache mit dem Kirchenkreis eine Liste aller Objekte erstellt, die in die Wartung aufgenommen werden sollen. In der Regel werden Kirchen aufgenommen, die historische Innenausstattungen bzw. einzelne Teile davon haben.
  3. Um die Kosten für die bei der Bereisung festgestellten Schäden zu ermitteln, fordert das Kunstreferat Angebote von Restauratoren ein. Notwendige Konservierungsmaßnahmen sollen vor Abschluss des Wartungsvertrages durchgeführt werden. Ziel ist es dabei, eine möglichst gute Ausgangsposition - bezogen auf den Zustand der Objekte - zu erreichen. Diese Restaurierungsmaßnahmen werden durch das Kunstreferat der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers in großem Umfang bezuschusst.
  4. Parallel dazu werden durch das Kunstreferat bis zu drei Restauratoren aufgefordert, für die zukünftigen Wartungs-Intervalle Angebote abzugeben.
  5. Nach Erhalt aller Kostenvoranschläge erfolgt die Vorlage der Ergebnisse beim Kirchenkreisamt / Bauausschuss mit einem Finanzierungsplan (Zuschüsse Landeskirchenamt) sowie einer Empfehlung für eine Beschlussfassung.
  6. Die Beschlussfassung des Bauausschusses wird im Kirchenkreisvorstand beraten und bei positivem Votum erfolgt die Auftragserteilung und Abschluss eines Wartungsvertrages.
  7. Die Wartungen erfolgen alle 2 Jahre. Der zuständige Restaurator besichtigt alle Objekte und fertigt einen Wartungsbericht nach Vorgabe an. Kleinere Sicherungsarbeiten in einem festgelegten zeitlichen Umfang führt der Restaurator sofort aus.