Vermittlung von Künstlern bei Neuanschaffung von kirchlichem Kunstgut
Die Landeskirche fördert die Anschaffung von künstlerisch gestalteten Objekten, die für den liturgischen Gebrauch in Kirchen notwendig sind.
Diesbezügliche Gegenstände aus einem Versandkatalog sollen nicht angeschafft werden.
Künstlerische Aufgaben können u.a. Altargestaltungen, Osterleuchter, Fürbitten- Andachtsleuchter, Taufen, Altarkreuze, Altarleuchter, Wandgestaltungen im Altarraum, Lesepulte, Kanzeln aber auch künstlerische Verglasungen, sein.
Das Kunstreferat vermittelt Künstler und Gestalter, die individuelle Entwürfe für die jeweilige Kirche anfertigen.