Beim Restaurieren

Beim Restaurieren

Restaurieren von Kunstobjekten

Schimmelbefall an Wandmalerei
Schimmelpilzbefall auf einer mittelalterlichen Tafelmalerei. Bild: Ulrich Ahrensmeier

Werden folgende Schäden festgestellt, ist sofort das Kunstreferat oder das zuständige Amt für Bau und Kunstpflege zu informieren.

Beide Institutionen arbeiten hier eng zusammen, beziehungsweise das Amt für Bau- und Kunstpflege informiert umgehend das Kunstreferat.

Tafelmalerei / farbig gefasste Skulpturen

  • Farbschollenabhebungen, Farbschichtabplatzungen
    (Ursache: meist klimatische Schwankungen in der Kirche)
     

Holzteile (Altar, Gestühl, Emporen etc.)

  • Holzwurmbefall (Anobienbefall) = Indiz: frische Holzmehlhäufchen unter Ausfluglöchern des Nagekäfers
  • Verziehen von Altarflügeln
  • Risse
     

Metalle (Eisen, Kupfer, Messing)

  • Oxidationsschäden:
  • Eisengestänge (z.B. bei Aufhängungen von Kronleuchtern, Taufsteindeckeln etc.) = Rost
  • Messing / Kupfer = Grünspan / Flecken
     

Glas (Fenster)

  • - Krustenbildung (Staub und Dreck, Verlust der aufgemalten Konturen)
     

Wandmalereien

  • Abfallen von Farbschollen bzw. Abpudern der Malschicht
  • Vergilbende Oberflächen
  • Schimmelpilzbefall
     

Stein

  • Abplatzungen
  • Risse
  • Korrosionsschäden durch eingesetzte Eisen
     

Staub / Dreck / Wachs

  • Wachsspritzer von Altarkerzen!
  • Oberflächenschmutz
  • Vergilbung von Firnisschichten
     

Schimmelpilze

  • Faserig, flockiger weiß-schwarzer Belag auf gefassten oder ungefassten Holzoberflächen
  • teilweise auch auf Wandmalereien

Das Kunstreferat hat die Möglichkeit, die Kirchengemeinden bei den entstehenden Kosten zu unterstützen. Von daher ist es ratsam, von Anfang an die fachliche Beratung anzunehmen und keine Alleingänge durchzuführen.

Schritte zur Restaurierung

  1. Nach einer Inaugenscheinnahme, Feststellung des Schadensumfangs
     
  2. Formulierung des Auftrags an Restauratoren zum Teil unter Mithilfe von Fachpersonal
     
  3. Vorschlag zur Aufforderung eines Restaurators zur Besichtigung und Abgabe eines Kostenvoranschlags (Bei umfangreichen Maßnahmen werden mehrere Restauratoren aufgefordert)
     
  4. Prüfung der Kostenvoranschläge und Empfehlung vom Kunstreferat an den Kirchenvorstand
     
  5. Auftragserteilung im Namen des Kirchenvorstands nach Sicherstellung der Finanzierung
     
  6. Finanzierung und Beschluss durch den Kirchenvorstand
     
  7. Kunstreferat ist Ansprechpartner während der Durchführung der konservierenden Maßnahmen
     
  8. Abnahme und Prüfung der Rechnung sowie Weiterleitung mit Restaurierungsbericht an den Kirchenvorstand