Nach dem Europäischen Denkmalschutzjahr 1975 wuchs das allgemeine Interesse an Denkmalpflege. In zahlreichen westdeutschen Bundesländern wurden in dessen Folge Denkmalschutzgesetze erlassen. Zu den darin festgestellten Aufgaben gehört auch die Inventarisierung der Baudenkmäler. Diejenigen evangelischen Landeskirchen, die durch Staatsverträge mit den Bundesländern verbunden sind, können teilweise selbständig die denkmalpflegerischen Aufgaben übernehmen. Eine dieser Teilaufgaben ist die Verpflichtung, das kirchliche Kunstgut zu erfassen Aber nicht nur diese Verpflichtung, sondern auch zur eigenen Dokumentation kirchlichen Lebens und Veränderungen sind derartige Inventarisierungen von großer Bedeutung.
In den Landeskirchen gibt es teilweise lange Vorgeschichten mit mehr oder weniger konsequenten Ansätzen zur Inventarisierung, was schließlich zur Anstellung von hauptamtlichen Inventarisatoren/innen führte. In Ostdeutschland (Landeskirche Sachsen) begann man 1975 in der Landeskirche Sachsen und in Westdeutschland 1980 in der Landeskirche Hannovers mit der Inventarisierung des kirchlichen Kunstguts. Dafür wurden erstmalig Kunsthistoriker eingestellt. Ab den 1990er Jahren sahen immer mehr Landeskirchen die Notwendigkeit ein, diese wichtige Aufgabe zu erfüllen. Sie stellten Inventarisatoren, z.T. zunächst auf Zeit und dann auf Dauer, ein. Die Landeskirchen sehen diese Aufgabe auch als Teil ihres Bildungsauftrags, nicht nur gegenüber den eigenen Kirchengemeinden, sondern auch gegenüber der Öffentlichkeit.
2019 lassen 10 von 18 Mitgliedkirchen der EKD das kirchliche Kunstgut in ihrem Bereich hauptamtlich erfassen.